Allgemeine Geschäftsbedingungen
KBD KI-Beratung Deutschland UG (haftungsbeschränkt) / ki-beratung-deutschland.de
Fassung 1.1 · Stand: 9. September 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Schulungs-, Entwicklungs- und Implementierungsleistungen zwischen der
KBD KI-Beratung Deutschland UG (haftungsbeschränkt)
Fährstr. 217, 40221 Düsseldorf, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 111737
Vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Herting
Telefon: +49 (0)211 923 263 114 · E-Mail: info@ki-beratung-deutschland.de
(nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“), einschließlich aller über die Website ki-beratung-deutschland.de und die dort angebotenen Leistungspakete geschlossenen Verträge.
(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bzw. an Personen, die eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausüben, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Abgabe der Bestellung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
(3) Diese AGB gelten auch für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: 1. individuelle schriftliche oder in Textform getroffene Vereinbarungen (insbesondere Auftragsbestätigung, Angebot, Einzelvertrag), 2. die Leistungsbeschreibung des jeweils gebuchten Pakets, 3. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), 4. diese AGB.
(6) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Vertragsgegenstand und Rechtsnatur der Leistungen
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen KI-Strategie und -Implementierung, Softwareentwicklung und Systemmodernisierung, Projektmanagement, technische Umsetzung sowie Schulung und Weiterbildung. Der konkrete Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus der Beschreibung des jeweils gebuchten Leistungspakets bzw. aus der Auftragsbestätigung.
(2) Die Leistungen des Anbieters sind, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist, Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand der Vergütung ist die Bereitstellung und Erbringung eines vereinbarten Zeitkontingents qualifizierter Fachleistung. Der Anbieter erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der im Verkehr üblichen fachlichen Sorgfalt („Best Effort“). Ein bestimmter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg, ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder ein wirtschaftlicher Nutzen wird nicht geschuldet. Entwicklungs- und Implementierungsleistungen werden als entwicklungsbegleitende Dienstleistung nach Zeitaufwand erbracht, sofern nicht nach Absatz 4 ausdrücklich eine Werkleistung vereinbart ist. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsergebnis besteht in diesem Fall nicht.
(3) Nicht geschuldet sind insbesondere der Eintritt bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder betrieblicher Ziele (z. B. Effizienz-, Umsatz- oder Kostenziele), die Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit von Systemen des Kunden oder Dritter sowie die Zulassungs-, Genehmigungs- oder Zertifizierungsfähigkeit von Ergebnissen.
(4) Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB schuldet der Anbieter nur, soweit dies für eine konkret bezeichnete Leistung ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde (dazu § 13).
(5) Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), keine Steuerberatung im Sinne des StBerG und keine Wirtschaftsprüfungsleistungen. Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen oder regulatorischen Fragestellungen sind unverbindliche fachliche Einordnungen und ersetzen keine Beratung durch die jeweils berufsrechtlich befugten Personen.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen. Er bleibt Vertragspartner des Kunden. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragssprache
(1) Die Darstellung der Leistungspakete auf ki-beratung-deutschland.de stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ bzw. einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Anbieter nimmt das Angebot an durch a) Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform, b) Bereitstellung des Pakets im Kundenkonto oder c) Beginn der Leistungserbringung. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Bei Zahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe kommt der Vertrag spätestens mit erfolgreicher Autorisierung der Zahlung und Bereitstellung des Pakets im Kundenkonto zustande.
(5) Individualangebote des Anbieters sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Zugang gültig.
(6) Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden gemäß § 312i Abs. 2 BGB abbedungen.
(7) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und ist dem Kunden im Kundenkonto zugänglich.
(8) Vertragssprache. Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch oder Englisch, je nachdem, in welcher Sprache der Vertrag angebahnt und geschlossen wurde. Der Anbieter stellt diese AGB in deutscher und englischer Sprache bereit. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, es sei denn, der Vertrag wurde ausschließlich in englischer Sprache angebahnt und geschlossen; in diesem Fall ist die englische Fassung maßgeblich.
§ 4 Kundenkonto, Vertragsdokumente, Rechnungskauf
(1) Der Erwerb von Paketen gegen Vorauszahlung ist auch ohne dauerhaftes Kundenkonto möglich. Für die Abwicklung wird in diesem Fall ein Zugang eingerichtet, über den die Vertragsdokumente bereitgestellt werden.
(2) Kauf auf Rechnung setzt zwingend ein verifiziertes Unternehmenskonto voraus. Der Kunde hat hierzu die vom Anbieter angeforderten Angaben und Nachweise (insbesondere Firma, Rechtsform, Registerdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, vertretungsberechtigte Person, Rechnungsanschrift) vollständig und zutreffend zu machen und sich dem vom Anbieter vorgesehenen Authentifizierungsverfahren zu unterziehen.
(3) Ein Anspruch auf Freigabe des Rechnungskaufs besteht nicht. Der Anbieter kann die Freigabe ohne Angabe von Gründen verweigern, von einer Bonitätsprüfung, einer Sicherheitsleistung oder einem Kreditlimit abhängig machen und eine erteilte Freigabe für künftige Bestellungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(4) Über das Kundenkonto werden ergänzende Vertragsdokumente bereitgestellt und verwaltet, insbesondere Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen. Die vom Kunden im Kundenkonto in Textform oder mittels elektronischer Signatur angenommenen Dokumente werden mit ihrer Annahme Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(5) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen. Der Kunde hat Änderungen seiner Stammdaten – insbesondere seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – unverzüglich im Kundenkonto zu aktualisieren.
(6) Handlungen und Erklärungen, die über das Kundenkonto abgegeben werden, muss der Kunde gegen sich gelten lassen, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten und den Anbieter unverzüglich informiert.
§ 5 Verbindlicher Abstimmungstermin (15-Minuten-Call)
(1) Jedes Leistungspaket umfasst einen vorgelagerten, für den Kunden kostenfreien Abstimmungstermin von in der Regel 15 Minuten (nachfolgend „Abstimmungscall“). Gegenstand des Abstimmungscalls sind die Terminierung der Leistungserbringung, die Klärung von Voraussetzungen und Mitwirkungsleistungen sowie die Abstimmung des Projektablaufs.
(2) Der Abstimmungscall ist Voraussetzung für den Beginn der Leistungserbringung. Vor dessen Durchführung ist der Anbieter zur Leistungserbringung nicht verpflichtet.
(3) Der Erwerb eines Pakets begründet keinen Anspruch auf Leistungserbringung an einem bestimmten Tag und insbesondere nicht am Tag des Erwerbs oder des Abstimmungscalls. Leistungstermine kommen ausschließlich durch Terminvereinbarung im Anschluss an den Abstimmungscall zustande. Angaben zu Bearbeitungs-, Reaktions- oder Umsetzungszeiträumen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet wurden.
(4) Der Kunde ist gehalten, den Abstimmungscall innerhalb von 30 Kalendertagen ab Vertragsschluss über das vom Anbieter bereitgestellte Buchungssystem zu terminieren. Kommt der Kunde dem trotz Erinnerung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, kann der Anbieter einen Termin nach billigem Ermessen vorschlagen; § 7 Abs. 4 bleibt unberührt.
(5) Abruffrist. Die im Rahmen eines Pakets erworbenen Leistungen sind innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch, sofern der Anbieter die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat. Der Anbieter wird den Kunden vor Fristablauf in Textform auf den drohenden Verfall hinweisen. Auf Anfrage des Kunden verlängert der Anbieter die Frist in angemessenem Umfang, wenn der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
§ 6 Leistungserbringung, Zeitkontingente, Abrechnung
(1) Leistungen werden nach Wahl des Anbieters remote (Videokonferenz, Telefon, kollaborative Werkzeuge) oder – soweit vereinbart – vor Ort beim Kunden erbracht.
(2) Soweit Leistungen nach Zeitaufwand vergütet werden, erfolgt die Abrechnung in Einheiten von 15 Minuten; angefangene Einheiten werden aufgerundet. Als Leistungszeit gelten neben der unmittelbaren Bearbeitungszeit auch Abstimmungs-, Dokumentations- und Vor-/Nachbereitungszeiten, soweit sie zur Leistungserbringung erforderlich sind.
(3) Bei Vor-Ort-Einsätzen gelten Reisezeiten ab dem Geschäftssitz des Anbieters zu 50 % als vergütungspflichtige Leistungszeit. Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden gegen Nachweis zusätzlich erstattet. Vor-Ort-Einsätze und Auslagen bedürfen der vorherigen Abstimmung in Textform.
(4) Der Anbieter dokumentiert den Leistungsaufwand in nachvollziehbarer Form und stellt dem Kunden auf Anforderung eine Aufstellung zur Verfügung. Einwendungen gegen eine Aufwandsaufstellung sind innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Zugang in Textform zu erheben; der Anbieter weist in der Aufstellung auf diese Frist hin. Nach fristgemäßem Ablauf gilt die Aufstellung als genehmigt, es sei denn, der Kunde konnte die Abweichung ohne Verschulden nicht erkennen.
(5) Der Anbieter erbringt die Leistungen frei von Weisungen des Kunden hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Durchführung, soweit dem nicht vertragliche Vereinbarungen entgegenstehen. Es besteht kein Arbeitsverhältnis und kein Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich in seiner Betriebssphäre bereit. Dies umfasst insbesondere:
a) rechtzeitige und vollständige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen, Daten, Systemdokumentationen und Testdaten,
b) rechtzeitige Einrichtung und Bereitstellung funktionsfähiger Zugänge und Zugangsdaten zu den betroffenen Systemen, Umgebungen, Repositories und Werkzeugen einschließlich erforderlicher Berechtigungen,
c) Benennung eines fachlich und entscheidungsbefugten Ansprechpartners sowie dessen Verfügbarkeit zu den vereinbarten Terminen,
d) Teilnahme der vorgesehenen Personen an vereinbarten Terminen und Schulungen,
e) Herbeiführung erforderlicher interner Freigaben, Zustimmungen (einschließlich solcher von Betriebsräten und Datenschutzbeauftragten) sowie erforderlicher Rechte Dritter,
f) Sicherung des Datenbestands nach dem Stand der Technik, insbesondere Erstellung tagesaktueller Sicherungskopien vor Eingriffen in produktive Systeme.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien richtig und vollständig sind und dass ihrer Nutzung durch den Anbieter keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(3) Erfüllt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Mehraufwand des Anbieters wird nach den jeweils geltenden Stundensätzen vergütet.
(4) Ausfall vereinbarter Termine. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht, stehen die vereinbarten Zugänge, Daten oder Ansprechpartner zu Terminbeginn nicht zur Verfügung oder kann der Termin aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund nicht oder nicht sinnvoll durchgeführt werden, so gerät der Kunde in Annahmeverzug. Der Anbieter behält in diesem Fall den Vergütungsanspruch für die vorgehaltene Zeit; das entsprechende Zeitkontingent gilt als verbraucht. Der Anbieter muss sich anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Leistung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB).
§ 8 Änderungswünsche und Mehraufwand
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der Vereinbarung in Textform. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, nicht beauftragte Leistungen zu erbringen.
(2) Der Anbieter teilt dem Kunden auf Änderungswunsch die voraussichtlichen Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Zeitplanung mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform.
(3) Über das gebuchte Zeitkontingent hinausgehender Aufwand wird nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stundensätzen des Anbieters gesondert vergütet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Anforderungen, die im Verlauf der Umsetzung auftreten, für Wiederholungsleistungen infolge fehlerhafter Zuarbeit des Kunden sowie für Leistungen außerhalb des beschriebenen Leistungsumfangs.
(4) Erbringt der Anbieter im Einzelfall geringfügige Zusatzleistungen ohne gesonderte Berechnung, geschieht dies aus Kulanz und begründet keinen Anspruch für die Zukunft.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Klärung eines Änderungsverlangens in dem hiervon betroffenen Umfang zu unterbrechen.
§ 9 Terminverschiebung, Absage, Stornierung
(1) Vereinbarte Termine kann der Kunde über das Kundenkonto bis fünf (5) Werktage vor dem Termin einmalig kostenfrei verschieben, soweit ein Ersatztermin verfügbar ist.
(2) Bei Verschiebung oder Absage innerhalb von fünf (5) bis zwei (2) Werktagen vor dem Termin werden 50 % der auf den Termin entfallenden Vergütung als Ausfallhonorar fällig; das Zeitkontingent gilt in diesem Umfang als verbraucht.
(3) Bei Verschiebung oder Absage weniger als zwei (2) Werktage vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird die auf den Termin entfallende Vergütung in voller Höhe fällig; das Zeitkontingent gilt insoweit als verbraucht. § 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Absätze 2 und 3 gelten nicht, soweit der Kunde die Verhinderung nicht zu vertreten hat.
(5) Der Anbieter wird Termine nur aus wichtigem Grund verschieben. In diesem Fall bietet er dem Kunden unverzüglich einen zumutbaren Ersatztermin an.
§ 10 Preise, Umsatzsteuer, Zahlung, Verzug
(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf ki-beratung-deutschland.de ausgewiesenen bzw. im Angebot genannten Preise.
(2) Umsatzsteuer und Reverse-Charge-Verfahren.
a) Der Ort der Leistung bestimmt sich nach dem Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 2 UStG, Art. 44 der Richtlinie 2006/112/EG).
b) Bei Kunden mit Sitz in Deutschland wird die deutsche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe in Rechnung gestellt.
c) Bei Kunden, die Unternehmer sind und ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Reverse Charge, Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG). Die Rechnung wird in diesem Fall ohne deutsche Umsatzsteuer mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers / Reverse charge“ ausgestellt.
d) Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union wird deutsche Umsatzsteuer nicht in Rechnung gestellt, soweit die Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften im Inland nicht steuerbar ist. Etwaige im Ansässigkeitsstaat des Kunden anfallende Steuern, Abgaben und Registrierungspflichten trägt der Kunde.
e) Der Kunde ist verpflichtet, seine Unternehmereigenschaft und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachzuweisen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, die Angaben zu überprüfen, insbesondere durch qualifizierte Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern.
f) Kann der Kunde keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen oder ergibt die Überprüfung deren Ungültigkeit, ist der Anbieter berechtigt, die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen oder nachzuberechnen. Der Kunde stellt den Anbieter von Steuernachforderungen, Zinsen und Nebenkosten frei, die auf unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben des Kunden beruhen.
g) Zahlungen sind ohne Abzug von Quellensteuern oder sonstigen Einbehalten zu leisten. Ist der Kunde nach dem für ihn geltenden Recht zum Einbehalt verpflichtet, erhöht sich der zu zahlende Betrag so, dass dem Anbieter der vereinbarte Nettobetrag verbleibt, es sei denn, der Kunde stellt dem Anbieter innerhalb angemessener Frist die zur Anrechnung oder Erstattung erforderlichen Bescheinigungen zur Verfügung.
(3) Leistungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen (Vorkasse). Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mittels der dort angebotenen Zahlungsarten. Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(4) Kauf auf Rechnung ist nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 und 3 möglich. Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Zahlungen erfolgen in Euro. Gebühren des Zahlungsverkehrs, insbesondere Kosten von Auslandsüberweisungen und Währungsumrechnungen, trägt der Kunde.
(6) Rechnungen werden elektronisch in Textform bzw. im jeweils gesetzlich vorgesehenen Format bereitgestellt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung und der Bereitstellung im Kundenkonto zu.
(7) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(8) Bei Zahlungsverzug des Kunden mit einem nicht unerheblichen Betrag ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die weitere Leistungserbringung zurückzuhalten und den Zugang zum Kundenkonto zu sperren.
(9) Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen. Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende einer Vertragslaufzeit anzupassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Anpassung zu, auf das der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweist.
§ 11 Kein Widerrufsrecht, keine Rückerstattung, keine Garantien
(1) Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet (§ 1 Abs. 2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Vorschriften der §§ 312 ff., 355 ff. BGB über Verbraucherverträge finden keine Anwendung.
(2) Eine Rückerstattung gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzliche Ansprüche des Kunden entgegenstehen. Insbesondere begründen die Nichtinanspruchnahme erworbener Leistungen, eine geänderte Bedarfslage des Kunden oder eine abweichende Erwartungshaltung hinsichtlich des Ergebnisses keinen Rückzahlungsanspruch.
(3) Der Anbieter gewährt keine Zufriedenheits-, Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien. Eine solche Garantie besteht ausnahmsweise nur dann, wenn sie für ein konkret bezeichnetes Leistungspaket ausdrücklich und in Textform zugesagt wurde; maßgeblich sind in diesem Fall ausschließlich die dort genannten Voraussetzungen, Fristen und Rechtsfolgen. Werbeaussagen, Leistungsbeschreibungen und Referenzdarstellungen begründen keine Garantie im Rechtssinne.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei Pflichtverletzungen des Anbieters, insbesondere aus § 13 (Werkleistungen) und § 18 (Haftung), bleiben unberührt.
§ 12 Retainer- und Dauerleistungsverträge
(1) Retainer-Verträge sind Dauerschuldverhältnisse, bei denen der Anbieter dem Kunden für einen wiederkehrenden Zeitraum ein Zeitkontingent sowie Beratungs- und Umsetzungskapazität zur Verfügung stellt.
(2) Die Retainer-Vergütung ist eine Bereitstellungs- und Verfügbarkeitsvergütung. Sie entgilt neben den tatsächlich erbrachten Leistungen auch die Reservierung und Vorhaltung von Kapazitäten und wird unabhängig davon geschuldet, in welchem Umfang der Kunde das Zeitkontingent tatsächlich abruft.
(3) Die Retainer-Vergütung ist monatlich im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Übertragung nicht abgerufener Zeitkontingente. Nicht abgerufene Zeitkontingente eines Abrechnungszeitraums können einmalig in den unmittelbar folgenden Abrechnungszeitraum übertragen werden. Danach verfallen sie. Eine Auszahlung, Gutschrift oder Verrechnung mit anderen Leistungen erfolgt nicht. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Nichtinanspruchnahme zu vertreten hat.
(5) Über das Zeitkontingent hinausgehender Aufwand wird nach den jeweils geltenden Stundensätzen gesondert vergütet, sofern der Kunde ihn gemäß § 8 in Textform beauftragt hat.
(6) Vereinbarte Reaktions- oder Verfügbarkeitszeiten (Service Level) gelten nur, soweit sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
(7) Laufzeit. Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn. Sie verlängern sich anschließend automatisch um jeweils weitere drei (3) Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(8) Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere §§ 6 bis 9, entsprechend.
§ 13 Werkleistungen, Abnahme und Mängelrechte
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Leistungen, die gemäß § 2 Abs. 4 ausdrücklich als Werkleistung vereinbart wurden.
(1) Der Anbieter zeigt die Fertigstellung in Textform an. Der Kunde prüft die Leistung innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige auf ihre Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung und erklärt die Abnahme in Textform.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb der Frist nach Absatz 1 unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform zurückweist oder wenn er die Leistung produktiv einsetzt. Der Anbieter weist in der Fertigstellungsanzeige auf die Bedeutung des Fristablaufs hin.
(3) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen abgrenzbarer Leistungsabschnitte sind zulässig.
(4) Bei Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
(5) Ein Mangel liegt nicht vor, soweit die Abweichung auf Vorgaben, Zuarbeit oder unzureichender Mitwirkung des Kunden, auf Änderungen der Leistung durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters, auf nicht bestimmungsgemäßer Nutzung oder auf Systemumgebungen und Fremdprodukten beruht, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(6) Mängelansprüche verjähren in zwölf (12) Monaten ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen des § 18 Abs. 1 und 4.
§ 14 Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrages eigens erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden und der mit ihm verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) ein.
(2) Die Rechteeinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(3) An vorbestehenden Werken, Methoden, Modellen, Vorlagen, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeugen, Skripten und sonstigem Know-how des Anbieters („Hintergrundmaterial“) verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter. Soweit Hintergrundmaterial in Arbeitsergebnisse einfließt, erhält der Kunde daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang des Absatzes 1, jedoch keine Rechte zur eigenständigen Verwertung.
(4) Eine Weiterlizenzierung, Weitergabe an Dritte, Veräußerung oder Verwertung der Arbeitsergebnisse außerhalb des Kundenkonzerns bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Dies gilt nicht für Ergebnisse, die ihrem Zweck nach zur Weitergabe bestimmt sind.
(5) Der Anbieter bleibt berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung gewonnenen allgemeinen Erkenntnisse, Ideen, Konzepte, Verfahren und Fertigkeiten uneingeschränkt zu nutzen, soweit hierdurch keine Vertraulichkeitspflichten nach § 16 verletzt und keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
(6) Enthalten Arbeitsergebnisse Open-Source-Komponenten, gelten insoweit ausschließlich die jeweiligen Lizenzbedingungen; diese gehen der Rechteeinräumung nach den Absätzen 1 bis 4 vor. Der Anbieter weist auf eingesetzte Open-Source-Komponenten hin. Für die künftige Wartung, Weiterentwicklung, Verfügbarkeit oder Sicherheit von Open-Source-Komponenten durch deren jeweilige Projekte oder Communities übernimmt der Anbieter keine Einstandspflicht.
§ 15 Einsatz von KI-Systemen, Dienste Dritter, Sicherheit, Beta-Funktionen
(1) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Systeme ein, einschließlich Systemen und Diensten Dritter. Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Systeme zu.
(2) Der Kunde ist darüber informiert, dass Ergebnisse KI-gestützter Systeme fehlerhaft, unvollständig oder nicht reproduzierbar sein können. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Ergebnisse. Der Kunde ist verpflichtet, KI-gestützt erzeugte Ergebnisse vor produktivem Einsatz eigenverantwortlich auf Eignung, Richtigkeit und Rechtskonformität zu prüfen. Die Haftung des Anbieters nach § 18 bleibt unberührt.
(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse urheberrechtlich schutzfähig sind, dass an ihnen ausschließliche Rechte begründet werden können oder dass gleiche oder ähnliche Ergebnisse nicht auch Dritten zur Verfügung stehen. Die Haftung des Anbieters nach § 18 bleibt unberührt.
(4) Werden bei der Verarbeitung personenbezogene Daten des Kunden an KI-Dienste übermittelt, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage des AVV nach § 17. Der Kunde wird ohne vorherige Abstimmung keine personenbezogenen Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO), Berufsgeheimnisse oder Daten, die vertraglichen Weitergabebeschränkungen unterliegen, in die vom Anbieter genutzten Systeme einbringen.
(5) Soweit auf die Leistungen Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO) anwendbar sind, informiert der Anbieter den Kunden über die ihm bekannten Einordnungen. Die Pflichten des Kunden als Betreiber eines KI-Systems im eigenen Verantwortungsbereich bleiben unberührt.
(6) Dienste Dritter. Die Leistungserbringung erfolgt unter Einsatz von Diensten, Modellen, Schnittstellen und Infrastruktur Dritter (z. B. Anbieter von KI-Modellen, Cloud-, Hosting- und Zahlungsdiensten). Die Verfügbarkeit, Unveränderlichkeit und Fortführung solcher Dienste Dritter ist nicht Gegenstand der vom Anbieter geschuldeten Leistung. Stellt ein Dritter einen Dienst ein, ändert er ihn wesentlich oder schränkt er ihn ein, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Dienst durch einen funktional im Wesentlichen gleichwertigen Dienst oder ein gleichwertiges Modell zu ersetzen. Ist eine gleichwertige Ersetzung nicht mit zumutbarem Aufwand möglich, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab; hierdurch bedingte Verzögerungen hat der Anbieter nicht zu vertreten. Die Haftung des Anbieters nach § 18 bleibt unberührt.
(7) IT-Sicherheit. Der Anbieter berücksichtigt bei der Leistungserbringung die anerkannten Regeln der Technik zur IT-Sicherheit. Eine Beschaffenheit dahingehend, dass entwickelte oder konfigurierte Software und Systeme frei von sämtlichen Sicherheitslücken oder Angriffsmöglichkeiten sind, wird nicht vereinbart; absolute Sicherheit ist nach dem Stand der Technik nicht erreichbar, IT-Sicherheit ist ein fortlaufender Prozess. Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Arbeitsergebnisse vor dem produktiven Einsatz im eigenen Verantwortungsbereich angemessen zu prüfen oder prüfen zu lassen und den Betrieb fortlaufend abzusichern. Schulungs- und Auditleistungen des Anbieters (z. B. Sicherheitsgrundlagen, Reviews) vermitteln Kenntnisse bzw. Momentaufnahmen und begründen keine Einstandspflicht für die künftige Sicherheit der Systeme des Kunden. Die Haftung des Anbieters nach § 18 bleibt unberührt.
(8) Beta-Funktionen. Als „Beta“, „Preview“, „Experimental“ oder vergleichbar gekennzeichnete Funktionen, Werkzeuge und Leistungsbestandteile werden im jeweils vorhandenen Entwicklungsstand ohne Zusage einer bestimmten Beschaffenheit, Verfügbarkeit oder Fortführung bereitgestellt; sie sind nicht Gegenstand der geschuldeten Leistung und können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Der Kunde setzt Beta-Funktionen nicht ohne eigene Prüfung produktiv ein. Die Haftung des Anbieters nach § 18 bleibt unberührt.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für die Dauer von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, hinsichtlich Geschäftsgeheimnissen im Sinne des GeschGehG zeitlich unbegrenzt, vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu Vertragszwecken zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen, Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Preise und Vertragsinhalte.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Pflicht werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt hat, oder deren Offenlegung aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung geboten ist.
(3) Der Anbieter darf vertrauliche Informationen an Unterauftragnehmer und Erfüllungsgehilfen weitergeben, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese in gleichwertigem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Wurde im Kundenkonto eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen, geht diese den Regelungen dieses Paragrafen vor.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung unter ki-beratung-deutschland.de.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser wird dem Kunden über das Kundenkonto bereitgestellt.
(3) Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und für das Bestehen einer Rechtsgrundlage verantwortlich.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen; die Einzelheiten und das Widerspruchsverfahren regelt der AVV.
§ 18 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Absatz 3 bleibt unberührt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie ist der Höhe nach begrenzt auf das Zweifache der für den betroffenen Auftrag vereinbarten Nettovergütung, bei Dauerschuldverhältnissen auf das Zweifache der im betroffenen Vertragsjahr geschuldeten Nettovergütung, mindestens jedoch auf 50.000 EUR je Schadensfall und 100.000 EUR je Auftrag bzw. Vertragsjahr insgesamt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Anbieters sind, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 bis 4 nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 1 lit. f) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in zwölf (12) Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen der Absätze 1 (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Garantie) und 4.
(8) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten oder Vorgaben Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 19 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge über Leistungspakete enden mit vollständiger Leistungserbringung bzw. mit Ablauf der Abruffrist nach § 5 Abs. 5.
(2) Für Retainer- und sonstige Dauerleistungsverträge gilt vorrangig § 12 Abs. 7. Für Dauerschuldverhältnisse ohne besondere Laufzeitvereinbarung gilt eine Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Monatsende.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug des Kunden, bei nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten trotz Abmahnung sowie bei Verlangen des Kunden nach rechtswidrigen Leistungen.
(4) Im Falle einer Kündigung – gleich aus welchem Grund – steht dem Anbieter die Vergütung für alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten und vorgehaltenen Leistungen zu. § 628 BGB bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform.
(6) Das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.
§ 20 Abwerbeverbot
(1) Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer des Anbieters, die mit der Auftragsdurchführung befasst waren, aktiv und gezielt abzuwerben. Eine Einstellung oder Beauftragung solcher Personen ist von diesem Verbot nur erfasst, wenn ihr eine aktive und gezielte Abwerbung durch den Kunden vorausgegangen ist.
(2) Nicht als Abwerbung gelten insbesondere öffentliche Stellenausschreibungen, die Nutzung allgemein zugänglicher Recruiting-Kanäle sowie Initiativbewerbungen der betreffenden Personen.
(3) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe, deren Höhe der Anbieter nach billigem Ermessen bestimmt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unter Anrechnung der Vertragsstrafe vorbehalten.
§ 21 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Anordnungen, Epidemien, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Energienetzen sowie der unvorhersehbare und dauerhafte Ausfall wesentlicher Dienste Dritter gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Dauert die Behinderung länger als drei (3) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Auftrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 22 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden zu benennen, soweit keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist. Die Nennung von Projektinhalten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Textform. Soweit in diesen AGB Textform vorgesehen ist, genügt E-Mail oder eine Erklärung über das Kundenkonto. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(3) Abtretung. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht, Compliance. Der Kunde versichert, dass er selbst und die von ihm benannten Nutzer keiner nach anwendbarem Recht der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika einschlägigen Sanktionsliste unterfallen und dass die Leistungen nicht für nach Außenwirtschaftsrecht untersagte Zwecke verwendet werden. Für die Einhaltung der in seinem Verantwortungsbereich und an seinem Sitz geltenden Export-, Datenschutz-, Regulierungs- und sonstigen Compliance-Vorgaben, einschließlich der Zulässigkeit des Einsatzes der Arbeitsergebnisse in seinem Rechtsraum, ist der Kunde verantwortlich. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit ihrer Erfüllung außenwirtschafts- oder sanktionsrechtliche Hindernisse entgegenstehen.
(5) Änderung dieser AGB. Der Anbieter kann diese AGB bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Textform ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, höchstrichterliche Rechtsprechung oder geänderte technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Für Einzelaufträge gelten stets die bei Vertragsschluss einbezogenen AGB.
(6) Anwendbares Recht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Rechtswahl erfolgt nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I). Kollisionsrechtliche Verweisungen auf fremdes Recht sind ausgeschlossen.
(7) Erfüllungsort und Gerichtsstand. Erfüllungsort ist Düsseldorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch im Verhältnis zu Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012). Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(8) Verbraucherstreitbeilegung. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
(9) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.